Verlust von Ausweispapieren
Leistungsbeschreibung
Portemonnaie oder Brieftasche weg - was tun? Sie wurden Opfer eines Diebstahls, oder Ihr Portemonnaie ist verloren gegangen? Ärgerlich genug, aber wahrscheinlich waren darin auch Personalausweis und andere Papiere, die Sie im Alltag benötigen und umgehend ersetzen müssen. Damit Sie jetzt schnellstmöglich Ersatz für Ihre Papiere erhalten, haben wir hier die notwendigen Informationen zusammengestellt, so dass Sie auf einen Blick sehen, was Sie wo erledigen können.
Hier ist jeweils beschrieben, welche Unterlagen Sie benötigen, was der Ersatz oder die Neuausstellung kostet und an wen Sie sich wenden können.
Diebstahls- und Verlustanzeige
Wurde Ihnen Ausweisdokumente (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) gestohlen, suchen Sie bitte die nächste Polizeidienststelle auf und melden den Diebstahl. Dort erhalten Sie dann eine Bescheinigung, die Sie zur Neubeantragung der Dokumente benötigen.
Wenn Sie Dokumente verloren haben, kann der Verlust beim hiesigen Bürgerbüro angezeigt werden.
Folgende Angaben sind besonders wichtig:
- die Angaben zur Person, die die Verlustanzeige erstattet
- die Angaben zum Ausweis oder zum Passinhaber (mit allen Namen und Geburtsnamen) und
- die Angaben zum verlorenen Dokument ( Serien- oder Registernummer)
Bitte erläutern Sie die Umstände des Verlustes so genau wie möglich. Wichtig:Sollten Sie das als Verlust gemeldete Dokument später wiederfinden, müssen Sie es bei der Meldebehörde abgeben! Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Fundbüro / Bürgerbüro
Möglicherweise ist Ihr verlorengegangenes oder auch gestohlenes Portemonnaie im Fundbüro / Bürgerbüro abgegeben worden. Dort wird von Dokumenten über Geldbörsen, Schlüssel und Handys bis hin zu Fahrrädern und Hörgeräten alles gesammelt, was verloren gehen kann. In der Regel dauert es nach dem Verlust etwa 14 Tage, bis das Fundstück im Fundbüro eintrifft. Das hängt auch damit zusammen, dass Fundsachen oft in auswärtigen Bürgerämtern oder bei der Polizei abgegeben werden. Sofern Hinweise auf den Eigentümer vorhanden sind, versuchen diese Stellen dann auch zunächst, Kontakt mit diesem aufzunehmen. Die Fundsachen werden sechs Monate lang aufbewahrt und können vom Eigentümer gegen Vorlage eines Lichtbildausweises und nach eingehender Überprüfung abgeholt werden.
Weiterhin erwirbt der Finder Eigentum an der Fundsache, wenn der Verlierer eines Gegenstandes oder Eigentümer der Sache nicht innerhalb von sechs Monaten nach Anzeige des Fundes seine Rechte beim Fundbüro anmeldet.Verzichtet der Finder dem Fundbüro gegenüber auf das Recht zum Erwerb des Eigentums an der Sache, so geht sein Recht auf die Gemeinde des Fundortes über.
Der Verlust einer Sache kann schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder per Fax erfolgen.
Wichtig ist, die verlorene Sache genau zu beschreiben. Bei Fahrrädern sind z.B. der Typ, Hersteller, Farbe, Anzahl der Gänge, evtl. Rahmennummer sowie besondere "Merkmale" wichtig.
Telefon-Hotline für EC- und Kreditkarten
In Deutschland gibt es seit Juli 2005 eine neue einheitliche Rufnummer zum Sperren EC- und Kreditkarten, Handys, digitalen Signaturen, Krankenkassenkarten, Mitarbeiter-Ausweisen, Kundenkarten oder sensiblen Online-Berechtigungen des Internets! Der Sperr-Notruf: 116 116 ist täglich 24 Stunden verfügbar und im Inland gebührenfrei erreichbar. So beugen Sie Missbrauch und einem eventuell entstehenden Schaden vor und können ungefährdet eine neue Karte bei Ihrem Kreditinstitut beantragen.
Erreichbarkeit des Bürgerbüros der Gemeindeverwaltung Grafschaft:
Gemeindeverwaltung Grafschaft Bürgerbüro Ahrtalstraße 5 53501 Grafschaft-Ringen Telefon: 02641/8007-0 E-Mail: info@gemeinde-grafschaft.de
Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch: 07:30 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 Uhr - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Nähere Informationen zum Thema "Verlust von Ausweispapieren" finden Sie unter rlp-buergerservice