Informationen des Landeswahlleiters


„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen [...] ausgeübt.“
Mit diesem Wortlaut macht Artikel 20, Absatz 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland Wahlen zum Grundbaustein unserer Demokratie. Durch die vertikale Gewaltenteilung in Deutschland sind Wahlen auf verschiedenen Ebenen durchzuführen. Vom Europaparlament über den Bundestag, Landtag, Landrat und Kreistag bis hin zum Bürgermeister, Gemeinderat, Ortsvorsteher und Ortsbeirat hat der Bürger regelmäßig das Recht, seine Stimme abzugeben. Daneben können weitere Abstimmungen durchgeführt werden, mit denen sich der Bürger direkt an der politischen Willensbildung beteiligen kann, wie z.B. Bürgerentscheide.

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