Nebenbeschäftigung Bürgermeister


Berichtspflicht des Bürgermeisters über Nebentätigkeiten und Ehrenämter

Ab dem Jahr 2021 gilt die Berichtspflicht für Kommunalbeamt*innen auf Zeit über die innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter. Bei außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämtern nur bei einem Bezug zum Hauptamt. Im Jahr 2020 hatte Bürgermeister Achim Juchem folgende Nebentätigkeiten/Ehrenämter:

  • Vorsitz Aufsichtsrat RheinAhrEnergie GmbH – keine Zahlungen erhalten
  • Vorsitz Aufsichtsrat Gemeindewerke Grafschaft GmbH – keine Zahlungen erhalten
  • Vorsitz Gesellschafterversammlung Gemeindewerke – keine Zahlungen erhalten
  • Vorsitz Kreisgruppe Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz – keine Zahlungen erhalten
  • Mitglied Landesausschuss Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz – keine Zahlungen erhalten
  • Mitglied Regionalbeirat RWE/innogy/westenergie – keine Zahlungen erhalten
  • Mitglied Kommunalbeirat EVM – keine Zahlungen erhalten
  • Mitglied Verwaltungsausschuss Agentur für Arbeit Koblenz – keine Zahlungen erhalten