Lärmaktionsplanung

Lärmaktionsplanung

Zur Reduzierung der Lärmbeeinträchtigung hat die Europäische Union (EU) ein gemeinsames Konzept zur Erfassung, Bewertung und Minderung von Umgebungslärm beschlossen.

Die Gemeinde Grafschaft hat auf Grundlage der EU-Vorgaben den Lärmaktionsplan zur 1. Stufe der Lärmkartierung im Jahr 2010 und im Jahr 2015 den Lärmaktionsplan zur 2. Stufe der Lärmkartierung erarbeiten lassen.
Die Lärmaktionspläne der Stufe 1 und 2 müssen nunmehr nach § 47d BImSch im Jahr 2018 überarbeitet und fortgeschrieben werden.

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