Landtagswahl 2021

Landtagswahl 2021


Hinweis zu geänderten Wahllokalen und Hygienemaßnahmen

 

Zur Landtagswahl am 14. März müssen, aufgrund der zu beachtenden Hygienevorgaben, in einzelnen Orten die Wahllokale geändert werden. In drei Ortsbezirken kann nicht auf die gemeindlichen Gebäude zurückgegriffen werden, da die Platzverhältnisse dort nicht ausreichen, um das Abstandsgebot durchgehend zu ermöglichen. Aus diesem Grund werden dort beheizte Zelte errichtet, in denen der Wahlraum zu finden ist:

Gelsdorf: am Bolzplatz, gegenüber der Grundschule, Grünstraße auf Höhe Hausnummer 11

Karweiler: auf dem Parkplatz gegenüber der Kirche, Lantershofener Straße

Nierendorf: auf dem Parkplatz neben dem Feuerwehrgerätehaus, Auelsgarten

Weiterhin ändert sich der Wahlraum des Ortsbezirkes Ringen (mit Beller und Bölingen), dieser wird im Bürgerhaus Ringen, Im Kreuzerfeld 12, eingerichtet.


Bei der Stimmabgabe und der Beobachtung in den Wahllokalen sind infektionsschutzrechtliche Regelungen zu beachten, die sich insbesondere aus der jeweils aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz (CoBeLVO) und darauf basierenden Hygienekonzepten ergeben. Der Zugang zu den Wahlräumen ist nur unter Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Personen erlaubt (Abstandsgebot). Es besteht eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske), einer Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 oder eines vergleichbaren Standards (Maskenpflicht). Alle Personen müssen sich vor dem Betreten des Wahlraums die Hände desinfizieren. Geeignete Desinfektionsspender werden vorgehalten. Nach jeder Benutzung einer Wahlkabine wird auch diese desinfiziert. Zur Kontaktminimierung soll der Wahlraum nur von so vielen Wähler/innen betreten werden, wie Wahlkabinen zur Verfügung stehen. Wartebereiche innerhalb der Wahllokale sollen nicht entstehen. Es muss daher in Einzelfällen mit Wartezeiten gerechnet werden.

Das Hygienekonzept für Wahlräume anlässlich der Landtagswahl am 14. März  finden sie hier.


Hinweis zur Beantragung von Briefwahlunterlagen in Pandemie-Zeiten


Bis spätestens zum 21.02.2021 werden die Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl am 14. März zugestellt. 

Wenn Sie an der Landtagswahl per Briefwahl teilnehmen wollen, haben Sie ab sofort die Möglichkeit einen sogenannten Wahlschein (mit Briefwahlunterlagen) zu beantragen.

Die Beantragung kann folgendermaßen erfolgen:

1.      online, direkt hier im Online-Wahlscheinantrag 

oder

2.      online, über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code (dann sind Ihre Angaben vorausgefüllt)

oder

3.      durch einfache Email an wahlen@gemeinde-grafschaft.de

oder

4.      schriftlich -  durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder mittels formlosen Brief an die Gemeindeverwaltung.

 Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich!

 

Bei der Beantragung geben Sie bitte Ihren Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) an. 

Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen grundsätzlich an ihre Wohnanschrift übersandt. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine andere, abweichende Adresse geschickt werden sollen, bitten wir Sie, diese abweichende Anschrift genau anzugeben.

Sie haben natürlich auch die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen persönlich im Rathaus zu beantragen. Die Verwaltung bittet aufgrund der aktuellen Situation jedoch, möglichst von einer persönlichen Vorsprache abzusehen. 

Nutzen Sie bitte die vielfältigen unter den Ziffern 1 – 4 aufgeführten Möglichkeiten (s. o.) für die Beantragung Ihrer Briefwahlunterlagen.