Öffentliche Bekanntmachung Übermittlungssperre

Öffentliche Bekanntmachung Übermittlungssperre

Zur Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz

 

Die Gemeindeverwaltung Grafschaft weist darauf hin, dass die Bürgerinnen und Bürger nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit haben, gegen einzelne regelmäßig oder auf Anfrage durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde, Widerspruch einzulegen. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.

Es gibt folgende Widerspruchsmöglichkeiten:

  1. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

Damit das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr über den freiwilligen Wehrdienst informieren kann, übermitteln die Meldebehörden jedes Jahr den Familiennamen, Vornamen und die aktuelle Adresse von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr 18 Jahre alt werden. Dieser Auskunft kann gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 BMG i.V.m.          § 58 c Abs. 1 Satz1 Soldatengesetzes widersprochen werden.

 

  1. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk

Der Datenübermittlung kann gemäß § 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 2 BMG widersprochen werden.

 

  1. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage

Der Datenübermittlung kann gemäß § 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 3 BMG widersprochen werden.

 

  1. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören

Der Datenübermittlung kann gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG i.V.m. § 42 Abs. 2 BMG widersprochen werden.

 

  1. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen

Der Datenübermittlung kann gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.V.m. § 50 Abs. 1 BMG widersprochen werden.

 

Die Eintragung dieser Übermittlungssperren können Sie entweder schriftlich oder durch persönliches Erscheinen unter Vorlage Ihres Ausweisdokumentes bei der

 

Gemeindeverwaltung Grafschaft

-Einwohnermeldeamt -

Ahrtalstraße 5

53501 Grafschaft-Ringen

 

Öffnungszeiten:

Montag bis Mittwoch von 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Donnerstag von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

 

vornehmen.

Ein Antragsformular zur Eintragung einer Übermittlungssperre finden die Bürgerinnen und Bürger auf unserer Homepage:

www.gemeinde-grafschaft.de -Bürgerservice-Formulare-Übermittlungssperre-

 

Grafschaft-Ringen, den 02.08.2022

Gemeindeverwaltung Grafschaft

Einwohnermeldeamt