Öffentliche Bekanntmachung Übermittlungssperre
Zur Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz
Die Gemeindeverwaltung Grafschaft weist darauf hin, dass die Bürgerinnen und Bürger nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit haben, gegen einzelne regelmäßig oder auf Anfrage durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde, Widerspruch einzulegen. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.
Es gibt folgende Widerspruchsmöglichkeiten:
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Damit das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr über den freiwilligen Wehrdienst informieren kann, übermitteln die Meldebehörden jedes Jahr den Familiennamen, Vornamen und die aktuelle Adresse von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr 18 Jahre alt werden. Dieser Auskunft kann gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 BMG i.V.m. § 58 c Abs. 1 Satz1 Soldatengesetzes widersprochen werden.
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
Der Datenübermittlung kann gemäß § 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 2 BMG widersprochen werden.
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
Der Datenübermittlung kann gemäß § 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 3 BMG widersprochen werden.
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören
Der Datenübermittlung kann gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG i.V.m. § 42 Abs. 2 BMG widersprochen werden.
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen
Der Datenübermittlung kann gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.V.m. § 50 Abs. 1 BMG widersprochen werden.
Die Eintragung dieser Übermittlungssperren können Sie entweder schriftlich oder durch persönliches Erscheinen unter Vorlage Ihres Ausweisdokumentes bei der
Gemeindeverwaltung Grafschaft
-Einwohnermeldeamt -
Ahrtalstraße 5
53501 Grafschaft-Ringen
Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch von 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
vornehmen.
Ein Antragsformular zur Eintragung einer Übermittlungssperre finden die Bürgerinnen und Bürger auf unserer Homepage:
www.gemeinde-grafschaft.de -Bürgerservice-Formulare-Übermittlungssperre-
Grafschaft-Ringen, den 02.08.2022
Gemeindeverwaltung Grafschaft
Einwohnermeldeamt