Einwohner erhalten die Möglichkeit der Mitwirkung gemäß § 97 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz
- Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2027 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
- Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2027 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wird am 05.11.2026 dem Gemeinderat zugeleitet.
- Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2027 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Grafschaft in deren Außenstelle in der Joseph-von-Fraunhofer-Straße 1 in 53501 Grafschaft-Ringen (Innovationspark-Rheinland) im 1 OG des dortigen Gebäudes (Zimmer IP03) bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Gemeinderat zur Einsichtnahme aus. Eine vorherige Terminabstimmung mit dem Fachbereich Finanzen wird erbeten (Tel: 02641-8007-44 oder -94).
- Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Grafschaft haben die Möglichkeit, im Zeitraum vom 06. bis einschließlich 20. November 2026 bei der Gemeindeverwaltung Grafschaft, Ahrtalstraße 5, 53501 Grafschaft-Ringen, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2027 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Gemeindeverwaltung Grafschaft, Ahrtalstraße 5, 53501 Grafschaft-Ringen oder elektronisch (per E-Mail) an thomas.hergarten@gemeinde-grafschaft.de einzureichen. Der Gemeinderat wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
Grafschaft-Ringen, 02.11.2026
gez.
Achim Juchem
Bürgermeister
