Einwohner erhalten die Möglichkeit der Mitwirkung gemäß § 97 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz


Einwohner erhalten die Möglichkeit der Mitwirkung gemäß § 97 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz

  1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2027 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
  2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

 

Den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2027 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wird am 05.11.2026 dem Gemeinderat zugeleitet. 

  1. Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2027 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Grafschaft in deren Außenstelle in der Joseph-von-Fraunhofer-Straße 1 in 53501 Grafschaft-Ringen (Innovationspark-Rheinland)  im 1 OG des dortigen Gebäudes (Zimmer IP03) bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Gemeinderat zur Einsichtnahme aus. Eine vorherige Terminabstimmung mit dem Fachbereich Finanzen wird erbeten (Tel: 02641-8007-44 oder -94).
  2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Grafschaft haben die Möglichkeit, im Zeitraum vom 06. bis einschließlich 20. November 2026 bei der Gemeindeverwaltung Grafschaft, Ahrtalstraße 5, 53501 Grafschaft-Ringen, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2027 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Gemeindeverwaltung Grafschaft, Ahrtalstraße 5, 53501 Grafschaft-Ringen oder elektronisch (per E-Mail) an thomas.hergarten@gemeinde-grafschaft.de einzureichen. Der Gemeinderat wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.


Grafschaft-Ringen, 02.11.2026

gez.

Achim Juchem
Bürgermeister