Mehrere Websites bieten an, Gewerbemeldungen unkompliziert und kurzfristig gegen Zahlung einer Gebühr zu erledigen.
Hierdurch wird der Eindruck erweckt, dass diese Gewerbemeldung das Gewerbeamt automatisch erreicht und zeitgleich dort bearbeitet wird. Als Gebühr fällt hierbei ein Betrag an, der oftmals betragsgleich dem der rheinland-pfälzischen Verwaltungsgebühr (z.Z. 40,00 €) entspricht, aber an diesen Dienstleister unmittelbar und sofort zu überweisen ist. Letztendlich bezahlen die Gewerbetreibenden diese Gebühr für den Dienst, dass ihre Gewerbemeldung lediglich per Fax ins Rathaus geschickt wird. Die eigentliche Verwaltungsgebühr für die Bearbeitung und Bestätigung der Gewerbemeldung ist dann zusätzlich zu entrichten. Neben der (noch überschaubar geringen) finanziellen Einbuße, erhält dieser Dienstleister zudem durch das Ausfüllen der Gewerbemeldung die persönlichen Daten, die Kopie des Personalausweises sowie durch die Überweisung des Betrages gegebenenfalls auch die Bankdaten, wodurch ein erheblich größerer Schaden zu Lasten des Gewerbemeldenden entstehen könnte.
Falls Sie ein Gewerbe an-, ab- oder ummelden möchten, können Sie dies persönlich zu den Sprechzeiten im Rathaus erledigen oder Sie verwenden bitte ausschließlich das auf unserer Homepage hinterlegte Formular, welches Sie dann ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail, per Telefax oder per Post an uns weiterleiten können.

