Hinweise zu Ihrem Grundsteuerbescheid


Ab 01.01.2025 wird die Grundsteuer auf Grundlage der neuen Regeln und neuen Hebesätze der Gemeinden erhoben. Für den Bereich der Gemeinde Grafschaft wurden die Grundsteuerhebesätze nicht verändert. Veränderungen im Zahlbetrag ergeben sich somit aus der Neufestsetzung der Einheitswerte des Finanzamtes. In den vergangenen Wochen oder Monaten haben Sie vom Finanzamt den Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwertes und den Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrages für Ihren Grundbesitz, sowie in den vergangenen Tagen Ihren Grundsteuerbescheid von der Gemeinde Grafschaft erhalten.

Die Grundlagen für die festgesetzte Grundsteuer ergeben sich aus dem Bescheid zur Feststellung des Grundsteuerwertes und aus dem darauf aufbauenden Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrages auf den 01.01.2025. Dieser Bescheid wurde durch das Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler erlassen und ist Ihnen bereits vor einiger Zeit (seit Oktober 2022) zugegangen.

Die Grundsteuer basierte bisher auf den von den Finanzämtern festgestellten Einheitswerten. Mit Wirkung vom 01.01.2025 werden diese von den neuen Grundsteuerwerten abgelöst.

Wie geht es weiter?

  1. Bei Fragen oder Einwänden zum Grundsteuerbescheid, also insbesondere zu Zahlung, sowie Erlass der Grundsteuer oder zum Hebesatz, wenden Sie sich bitte über die auf dem Grundsteuerbescheid angegebenen Kontaktdaten an die Gemeindeverwaltung.
  2. Bei Fragen oder Einwänden zum Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwertes oder zum Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrages (z. B. zum Steuerschuldner), wenden Sie sich bitte unter Angabe des Finanzamtsaktenzeichen an das Finanzamt Bad Neuenahr. Die Kontaktdaten finden Sie auf den beiden zuvor genannten Bescheiden.

Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie auch auf der Website des Landesamtes für Steuern Rheinland-Pfalz unter www.lfst.rlp.de/service/grund-und-boden/grundsteuerreform

Hinweis:

Haben Sie Einspruch gegen die Feststellung des Grundsteuerwertes oder die Festsetzung des Grundsteuermessbetrages eingelegt, erledigen sich diese Einspruchsverfahren durch den Grundsteuerbescheid nicht.

Die Grundsteuer ist trotzdem an die Gemeinde zu entrichten. Einen erneuten Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid wegen der gleichen Angelegenheit müssen Sie nicht einlegen, der Einspruch wirkt gegen den Grundlagenbescheid des Finanzamtes. Sofern dieser geändert wird, erfolgt automatisch eine Änderung des Grundsteuerbescheides.