Einwohner erhalten die Möglichkeit der Mitwirkung gemäß § 97 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz
- Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
- Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wird am 14.11.2024 dem Gemeinderat zugeleitet.
- Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Grafschaft in der Ahrtalstraße 5, 53501 Grafschaft-Ringen, Zimmer A15, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Gemeinderat zur Einsichtnahme aus. Eine vorherige Terminabstimmung mit der Sachgebietsgruppe Finanzen wird erbeten (Tel: 02641-8007.44 oder .47).
- Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Grafschaft haben die Möglichkeit, im Zeitraum vom 15. bis einschließlich 29. November 2024 bei der Gemeindeverwaltung Grafschaft, Ahrtalstraße 5, 53501 Grafschaft-Ringen, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen (hier klicken Entwurf für Gemeinderatssitzung am 14.11.2024), einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Gemeindeverwaltung Grafschaft, Ahrtalstraße 5, 53501 Grafschaft-Ringen oder elektronisch an thomas.hergarten@gemeinde-grafschaft.de einzureichen. Der Gemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
Grafschaft-Ringen, 11.11.2024
Achim Juchem
Bürgermeister