Ausführung der Briefwahlen für die Europawahl und Kommunalwahlen 2024


Für die beantragte Durchführung der Briefwahl zu der Europawahl und den Kommunalwahlen am 09.06.2024 erhalten die wahlberechtigten Personen von der Verwaltung eine Vielzahl von unterschiedlichen Formularen. Da es sich um zwei unterschiedliche Wahlen handelt, müssen diese auch getrennt behandelt werden. 

Auf keinen Fall dürfen die wahlberechtigten Personen alle Wahlunterlagen für die Europawahl und die Kommunalwahlen zusammen in einem Umschlag an die Verwaltung zurück senden. 

Das den Unterlagen jeweils beigefügte Merkblatt erläutert das im Folgenden nochmals dargelegte Verfahren:

Die Wahlberechtigten beziehen für die Europawahl einen weißen Wahlschein, einen weißen Stimmzettelumschlag, einen recht langen, graufarbenen Stimmzettel und einen roten Wahlbriefumschlag

Nach der Kennzeichnung des Stimmzettels ist dieser in den weißen Stimmzettelumschlag zu legen und zu verschließen. Getrennt von diesem Stimmzettelumschlag ist der Wahlschein vom Wahlberechtigten zu unterschreiben, beides in den roten Wahlbriefumschlag einzulegen sowie dieser zu verschließen. Adressiert ist dieser Umschlag an die Kreisverwaltung Ahrweiler, da dort im Landkreis Ahrweiler die Briefwahl zur Europawahl ausgezählt wird. Der Wahlbrief kann dann kostenfrei mittels der Post versandt oder direkt bei der Kreisverwaltung eingeworfen/abgegeben werden. Auch frühzeitig bei der Gemeindeverwaltung abgegebene rote Wahlbriefe werden zur Kreisverwaltung weiter geleitet.

Im Prinzip wiederholt sich das Verfahren für die Kommunalwahlen. Die einzelnen Unterlagen werden hier farblich unterschieden. Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger bekommen einen gelben Wahlschein, einen blauen Stimmzettelumschlag, für jede einzelne Kommunalwahl unterschiedlich farblich gestaltete Stimmzettel und einen orangefarbenen Wahlbriefumschlag, adressiert an die Gemeindeverwaltung. 

Auch hier ist das Verfahren identisch. Nach der Kennzeichnung der bis zu vier Stimmzettel sind diese gemeinsam in den blauen Stimmzettelumschlag zu legen, der verschlossen in den orangenen Wahlbriefumschlag kommt; dazu ist der vom Wahlberechtigten unterzeichnete Wahlschein in den orangenen Wahlbriefumschlag zu stecken, dieser zuzukleben und wiederum kostenfrei an die Gemeindeverwaltung zu versenden. Alternativ kann dieser Wahlbrief auch am Wahltag direkt im zuständigen Wahllokal abgegeben werden.

Sollte versehentlich ein Wahlbriefumschlag für beide Wahlen verwendet werden, ist die gültige Stimmabgabe für beide Wahlen nicht gewährleistet!