Der Rat der Gemeinde Grafschaft hatte in seiner Sitzung vom 15.05.2024 über das Starkregenereignis vom 02.05.2024 beraten und auszugsweise folgenden Beschluss gefasst:
- Der Gemeinderat spricht sich für Hilfeleistungen für betroffene Grafschafter Bürgerinnen und Bürger aus.
- Den betroffenen Bürgerinnen und Bürger wird als Soforthilfe für Bekleidung und sonstige Dinge des täglichen Bedarfs ein Betrag in Höhe von 200 Euro je im Haushalt lebender Person ausgezahlt. Voraussetzung ist, dass Wohnräume durch das Starkregenereignis geschädigt wurden und ein Schaden in den genannten Bereichen des Satzes 1 entstanden ist. Die Auszahlung des Geldes erfolgt grundsätzlich vor Ort in bar durch den zuständigen Ortsvorsteher und einen Bediensteten der Gemeindekasse Grafschaft. Alternativ auch auf schriftlichen Antrag hin per Banküberweisung.
- Weiterhin erhalten betroffene Bürgerinnen und Bürger, die keinen Versicherungsschutz haben, für Hausratsschäden in Wohnräumen, vorbehaltlich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel,
eine Hilfeleistung.
- Die Gemeindeverwaltung wird mit der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen sowohl im Einzelfall, als auch mit der Erstellung einer Gesamtübersicht beauftragt.
- Die Vergabe der Hilfeleistung erfolgt durch die Gemeindeverwaltung.
Mit nachstehendem Hilfeantrag können betroffene Bürgerinnen und Bürger entsprechende Hilfeleistungen beantragen: