Derzeit häufen sich in der Gemeindeverwaltung bereits die Anfragen nach Briefwahlunterlagen zu einer vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar 2025. Dazu wird auf folgendes hingewiesen:
1. Briefwahlunterlagen können selbstverständlich dann erst herausgegeben werden, wenn der Gemeindeverwaltung die kompletten Vordrucke inklusive des Stimmzettels vorliegen. Die verkürzten Planungszeiträume dieser vorgezogenen Bundestagswahl bewirken allerdings, dass dies erst zu Beginn des Februars der Fall sein wird, da erst am 30.01.2025 endgültig feststehen wird, welche Parteien bzw. Bewerber überhaupt auf dem Stimmzettel erscheinen.
2. Nach Druck und Verteilung der Stimmzettel durch die Kreiswahlleitung an die einzelnen Rathäuser kann dann der Versand bzw. die Ausgabe von Briefwahlunterlagen beginnen. Das wird also frühestens im Februar in der 6., evtl. auch erst der 7. Kalenderwoche 2025 möglich sein.
3. Die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen erfolgt in der Woche vom 20. bis 24. Januar 2025.
4. Eine Beantragung der Briefwahlunterlagen ist aber bereits jetzt schriftlich (Gemeindeverwaltung Grafschaft, Ahrtalstraße 5, 53501 Grafschaft-Ringen) oder per E-Mail (wahlen@gemeinde-grafschaft.de) möglich. Dabei sind der Familienname, die Vornamen, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) anzugeben, sowie, falls abweichend, die Anschrift an die man die Briefwahlunterlagen erhalten will.
Gerne können Sie direkt dieses Online-Formular nutzen!
Auch bei den frühzeitigeren Anträgen wird die Bearbeitung allerdings, aus den o.g. Gründen, erst im Februar möglich sein!
5. Für den rechtzeitigen Eingang der ausgefüllten Briefwahl bei der Verwaltung bzw. dem entsprechenden Briefwahlvorstand ist die Wählerin bzw. der Wähler verantwortlich.
Weitere Fragen rund um die Bundestagswahl bzw. Briefwahl beantwortet das Wahlamt der Gemeindeverwaltung Grafschaft, Herr Krupp, unter Tel. 02641-800715 oder E-Mail wahlen@gemeinde-grafschaft.de