Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen


Einwohner erhalten die Möglichkeit der Mitwirkung gemäß § 97 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz

  1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
  2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wird am 09.11.2023 dem Gemeinderat zugeleitet.

  1. Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Grafschaft in der Ahrtalstraße 5, 53501 Grafschaft-Ringen, Zimmer A15, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Gemeinderat zur Einsichtnahme aus. Eine vorherige Terminabstimmung mit der Sachgebietsgruppe Finanzen wird erbeten (Tel: 02641-8007.44 oder .46).
  2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Grafschaft haben die Möglichkeit, im Zeitraum vom 10. bis einschließlich 23. November 2023 bei der Gemeindeverwaltung Grafschaft, Ahrtalstraße 5, 53501 Grafschaft-Ringen, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Gemeindeverwaltung Grafschaft, Ahrtalstraße 5, 53501 Grafschaft-Ringen oder elektronisch an andreas.schneider@gemeinde-grafschaft.de einzureichen. Der Gemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Grafschaft-Ringen, 06.11.2023


Achim Juchem
Bürgermeister