Einwohner erhalten die Möglichkeit der Mitwirkung gemäß § 97 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz
- Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
- Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wird am 09.11.2023 dem Gemeinderat zugeleitet.
- Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Grafschaft in der Ahrtalstraße 5, 53501 Grafschaft-Ringen, Zimmer A15, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Gemeinderat zur Einsichtnahme aus. Eine vorherige Terminabstimmung mit der Sachgebietsgruppe Finanzen wird erbeten (Tel: 02641-8007.44 oder .46).
- Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Grafschaft haben die Möglichkeit, im Zeitraum vom 10. bis einschließlich 23. November 2023 bei der Gemeindeverwaltung Grafschaft, Ahrtalstraße 5, 53501 Grafschaft-Ringen, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Gemeindeverwaltung Grafschaft, Ahrtalstraße 5, 53501 Grafschaft-Ringen oder elektronisch an andreas.schneider@gemeinde-grafschaft.de einzureichen. Der Gemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
Grafschaft-Ringen, 06.11.2023
Achim Juchem
Bürgermeister