1. Nachtragshaushalt 2022 – Einwohner erhalten die Möglichkeit der Mitwirkung


Für das Haushaltsjahr 2022 stellt die Gemeinde Grafschaft den 1. Nachtragshaushalt auf. Nach § 97 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz hat der Entwurf der (1.) Nachtragshaushaltssatzung mit dem (1.) Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen nach Zuleitung an den Gemeinderat bis zur Beschlussfassung den Einwohnern zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stehen, um Vorschläge hierzu einreichen zu können. Am 19.05.2022 werden dem Gemeinderat die Unterlagen zum 1. Nachtragshaushaltsentwurf 2022 vorgestellt.

Die Entwurfsunterlagen können durch anklicken des folgenden Links eingesehen werden.

Vorschläge zum Entwurf können die Einwohner bei der Gemeindeverwaltung innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dem 20.05.2022 einreichen. Diese werden bei den Haushaltssitzungen den Gremien zur Beratung und Entscheidung vorgelegt.

Die Entwürfe zur 1. Nachtragshaushaltssatzung, zum 1. Nachtragshaushaltsplan sowie dessen Anlagen liegen auch zur Einsichtnahme in der Zeit vom 20.05.2022 bis einschließlich 02.06.2022 während den Dienstzeiten in der Gemeindeverwaltung, Ahrtalstraße 5, 53501 Grafschaft-Ringen, Zimmer A15, öffentlich aus. Weitere Auskünfte erteilt Herr Schneider, Sachgebietsgruppenleiter Finanzen. Eine Terminabstimmung vor Einsichtnahme ist aufgrund der Covid-19-Pandemie erforderlich und kann über die Rufnummer 02641/8007-44 vereinbart werden.


Grafschaft-Ringen, 19.05.2022

Gemeindeverwaltung Grafschaft