Hinweise zur Einwohnerinformation


In der Vergangenheit wurde zum Jahresbeginn regelmäßig eine sog. Einwohnerversammlung abgehalten. Diese dient nach § 16 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz dazu, die Einwohner der Gemeinde über aktuelle Themen der örtlichen Verwaltung zu informieren.

Zwar wäre es mit Blick auf die Rechtslage zu den Corona-Bekämpfungsmaßnahmen und den dort laufenden Lockerungsbemühungen grundsätzlich wieder zulässig, eine solche Versammlung abzuhalten. Durch die auch in unserer Gemeinde weiter stark ansteigende Inzidenz ist die Verwaltung jedoch überzeugt, dass eine alternative Form der Informationsbereitstellung auch in diesem Frühjahr den sinnvolleren Weg darstellt. Aus diesem Grund wird auf eine klassische Einwohnerversammlung verzichtet, und die Einwohner werden in den nächsten Wochen verstärkt in der Grafschafter Zeitung über Themen informiert, die gerade besonders im Fokus der Gemeindegremien und der Gemeindeverwaltung stehen, so z.B. die laufenden Bauleitplanverfahren und ihre Sachstände oder den Hochwasserschutz.

In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung erneut auf die laufend aktualisierten Inhalte der Homepage www.gemeinde-grafschaft.de hin. Dort können z.B. die öffentlichen Sitzungsunterlagen jeder Gemeinderats- oder Ausschussberatung schon im Vorfeld der Sitzungen eingesehen, und im Anschluss an die Sitzung auch die Beschlussfassungen nachvollzogen werden. Hier sind z.B. die Sitzungen der vergangenen acht Jahre zu finden. Weiter sind dort unter dem Punkt „Rathaus“ diverse Konzepte und Gutachten sowie Möglichkeiten für die Bürger, sich aktiv an der Weiterentwicklung der Gemeinde Grafschaft zu beteiligen, zu finden. Daneben bietet der Bereich „Aktuelles“ z.B. ein umfassendes Archiv der Grafschafter Zeitung, was inzwischen schon sechs Jahre zurückreicht.

Die Verwaltung sieht in diesem Informationsangebot sowohl vom Umfang als auch der Aktualität der Unterlagen her zwar einen Vorteil gegenüber der kommunalrechtlich vorgesehenen jährlichen Durchführung einer Einwohnerversammlung, hofft aber trotzdem, im nächsten Jahr auch dieses Angebot wieder aufnehmen zu können.

Planverfahren in der Gemeinde Grafschaft

In der Gemeinde Grafschaft werden zurzeit in fast allen Ortsteilen Bauleitpläne (Flächennutzungsplan und Bebauungspläne) aufgestellt.

Das Verfahren der Bauleitplanung beginnt mit dem Aufstellungsbeschluss der Gemeinde (Beschluss des Gemeinderates). Dieser ist mit dem Plangebiet und der Planbezeichnung ortsüblich bekannt zu machen, z.B. in der Tageszeitung, dem Wochenblatt, per Aushang oder im Amtsblatt. Danach erfolgt die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung. Dies ist die früheste Möglichkeit, sich zu der Planung zu äußern und einzubringen. Frühzeitig bedeutet hierbei, dass sich die Planung noch nicht verfestigt hat, die Grundzüge aber schon benannt werden können.

Im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung werden ebenfalls die Ortsbeiräte eingebunden und zur Stellungnahme aufgefordert. Die Ortsbeiräte können ihre ortsbezogenen Kenntnisse und Belange einbringen und die Gemeinde mit ihren Informationen bei der Planung unterstützen.

Die Entscheidungskompetenz, ob und wann die Planung Gegenstand einer Ortsbeiratssitzung ist, liegt beim Ortsvorsteher.

Nach diesem Verfahrensschritt erfolgt die Erstellung der Entwurfsplanung durch die Gemeinde unter Abarbeitung der eingebrachten Stellungnahmen. Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind alle Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind, das sogenannte Abwägungsmaterial, zu ermitteln und zu bewerten. Für die Umweltbelange wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden. Sie sind in einem Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten. Die Bauleitpläne benachbarter Gemeinden sind aufeinander abzustimmen.

In der nachfolgenden förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung werden Einwendungen und Stellungnahmen eingeholt. Für die Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Entwürfe der Bauleitpläne mit der Begründung, einschließlich des Umweltberichts, und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats ausgelegt. Ort und Dauer der Auslegung der Planunterlagen sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich in das Internet einzustellen und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich zu machen. Die fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen müssen von der Gemeinde geprüft werden. Die abschließende Prüfung der zum Entwurf eines Bauleitplans eingegangenen Anregungen sind Bestandteil des Abwägungsvorganges und daher dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vorbehalten. Ein wirksamer Beschluss der Gemeindevertretung über die Stellungsnahmen liegt nur dann vor, wenn der Gemeinderat über die Art und den Umfang der Stellungnahmen durch die Gemeindeverwaltung informiert worden ist. Die Prüfung der Stellungnahmen ist zwingend in einer öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vorzunehmen. Das Ergebnis der Prüfung ist grundsätzlich individuell mitzuteilen. Eine individuelle Mitteilung des Prüfergebnisses erfolgt nur im Rahmen des zweiten Beteiligungsverfahrens (Förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung).

Nach diesem Verfahrensschritt erfolgt die gerechte Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander. Das Ergebnis sind die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Bauleitplanes, deren Erläuterung sich in der Begründung des Planes findet. Bei der Abwägungsentscheidung handelt es sich um eine aufwändige und komplexe Entscheidung, bei der den Gemeinden ein sogenannter Abwägungsspielraum zusteht. Hierzu müssen sie zunächst sorgfältig die vielgestaltigen, für die Abwägung relevanten Belange ermitteln, deren jeweilige objektive Bedeutung erkennen und diese Belange letztlich nachvollziehbar gewichten und zueinander ins Verhältnis bringen.

Wird der Planentwurf nach Abschluss des Auslegungsverfahrens in seinen inhaltlichen Festsetzungen verändert, ist eine erneute Auslegung und Beteiligung erforderlich. Die Beteiligung kann auf die geänderten Teile beschränkt werden und die Dauer der Auslegung sowie die Frist zur Stellungnahme können verkürzt werden. Die Beteiligung kann außerdem auf die von der Änderung betroffene Öffentlichkeit und die berührten Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.

Der FNP wird von der Kreisverwaltung Ahrweiler genehmigt. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Genehmigung wird der FNP wirksam. Der B-Plan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen und ebenfalls mit der ortsüblichen Bekanntmachung wirksam. Er ist im Gegensatz zum FNP nicht genehmigungspflichtig.

In der Gemeinde werden zurzeit nachfolgende Bauleitpläne (Änderung Flächennutzungsplan, Bebauungspläne) aufgestellt:

1.    FNP-Änderungen

Ortsbezirk

Laufende Nummer der Änderung

Verfahrensstand

 

 

 

Birresdorf

50. Änderung, Auf’m Stein

Antrag auf Zielabweichung läuft

landesplanerische Stellungnahme ist beantragt

 

 

 

Eckendorf

42. Änderung, Feuerwehr Eckendorf

Erste Beteiligungsrunde ist abgeschlossen, die  2. Beteiligungsrunde wird vorbereitet

 

 

 

 

Gelsdorf

40. Änderung, Erweiterung Gewerbegebiet

Erste Beteiligungsrunde ist abgeschlossen

Offen: Kampfmitteluntersuchung

und wassertechnische Untersuchung zum Schutz vor Außengebietszuflüssen;

Die Durchführung der Beteiligungsrunde 2 erfolgt in Abhängigkeit der Untersuchungsergebnisse


 

 

Gelsdorf

45. Änderung, Wildacker

Unterlagen für die erste Beteiligungsrunde werden vorbereitet

 

 

 

Holzweiler

53. Änderung Am Swistbach

Aufstellungsbeschluss zur Änderung des FNP wird vorbereitet

 

 

 

Karweiler

51. Änderung, Kalbsgraben

Antrag auf landesplanerische Stellungnahme läuft

Lärmgutachten wird erstellt

 

 

 

Leimersdorf

48. Änderung, Energielager

Machbarkeitsstudie ist erstellt

1.Beteiligungsrunde wurde durchgeführt,

2 Beteiligungsrunde wird vorbereitet

 

 

 

Nierendorf

49. Änderung, Sportplatz Leimersdorf

Erste Beteiligungsrunde wird vorbereitet

 

 

 

Nierendorf

52. Änderung, Im Wondel

Antrag auf landesplanerische Stellungnahme wird vorbereitet

 

 

 

Nierendorf

53. Änderung Feuerwehr

Aufstellungsbeschluss wird vorbereitet

 

 

 

Ringen

44. Änderung, Kreuzerfeld III

Antrag auf Zielabweichung wird vorbereitet

 

 

 

Ringen

46. Änderung, Kindergarten Ringen

1.Beteiligungsstufe abgeschlossen,

2. Beteiligungsrunde wird vorbereitet

 

 

 

Ringen

47. Änderung, Bölingen

Landesplanerische Stellungnahme liegt vor;

1.Beteilgungsrunde wird vorbereitet

 

 

 


2.    Bebauungspläne

Ortsbezirk

Bebauungsplan

Verfahrensstand

Bengen

Einbeziehungssatzung

Beteiligung abgeschlossen;

Verfahren ruht wegen Starkregengefahr

 

 

 

Birresdorf

Auf’m Stein

Landesplanerische Stellungnahme und Zielabweichung sind beantragt

 

 

 

Birresdorf

Feuerwehr

Vor Fortführung des Bauleitplanverfahrens ist die Änderung der Baugenehmigung für das Dorfgemeinschaftshaus notwendig (Nachweis der notwendigen Stellplätze)

 

 

 

Eckendorf

Feuerwehr

Beteiligungsrunde 2 wird zurzeit vorbereitet

 

 

 

Eckendorf

Auf’m Acker

Beteiligungsrunde 1 abgeschlossen;

Beteiligungsrunde 2 erfolgt in Abhängigkeit weiterer Untersuchungen

 

 

 

 

Gelsdorf

Erweiterung Gewerbegebiet

Erste Beteiligungsrunde abgeschlossen

Geologische Untersuchung abgeschlossen

Geomagnetische Prospektion abgeschlossen

Offen: Kampfmitteluntersuchung

und wassertechnische Untersuchung zum Schutz vor Außengebietszuflüssen;

Durchführung der Beteiligungsrunde 2 erfolgt in Abhängigkeit der Untersuchungsergebnisse

Gelsdorf

Wildacker

Unterlagen für die erste Beteiligungsrunde werden vorbereitet

 

 

 

Holzweiler

B-Plan Nr. 5.29 „Holzweiler Am Swistbach“

Aufstellungsbeschluss zur Erarbeitung eines Bebauungsplans wird vorbereitet

 

 

 

Karweiler

Kalbsgraben

Landesplanerische Stellungnahme ist beantragt;

Lärmgutachten wird zurzeit erstellt

 

 

 

Leimersdorf

Energielager

1.Beteiligungsrunde wird vorbereitet

 

 

 

Nierendorf

Sportplatz Leimersdorf

Erste Beteiligungsrunde wird vorbereitet

 

 

 

Nierendorf

Im Wondel

Landesplanerische Stellungnahme wird vorbereitet

 

 

 

Nierendorf

Feuerwehr

Aufstellungsbeschluss wird vorbereitet

 

 

 

Ringen

Kindergarten Ringen

Erste Beteiligungsstufe ist abgeschlossen, 2.Beteiligung wird vorbereitet

 

 

 

 

Ringen

Waldlehrschule Bölingen

1.Beteiligungsrunde wird vorbereitet

Die eingeleiteten Planverfahren entsprechen den Entwicklungszielen, die die Bürger im Rahmen des Gemeindeentwicklungskonzeptes Teil I skizziert haben. Hier wurde u. a. eine bedarfsgerechte Bereitstellung neuer Wohnbauflächen für baulandsuchende Einheimische und Zuzugswillige als auch eine maßvolle wirtschaftliche Entwicklung durch behutsame Neuausweisung von Gewerbeflächen genannt.

Diesen Entwicklungszielen ist der Gemeinderat nachgekommen. In fast allen Ortsteilen der Gemeinde hat der Gemeinderat Wohnbaulandentwicklungen angeschoben und die Neuausweisung gewerbliche Bauflächen auf eine moderate Weiterentwicklung in Grafschaft-Gelsdorf beschränkt.