Hinweise zur Einwohnerinformation


Alternative Informationswege anstelle einer Einwohnerversammlung

In der Vergangenheit wurde zum Jahresbeginn regelmäßig eine sog. Einwohnerversammlung abgehalten. Diese dient nach § 16 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz dazu, die Einwohner der Gemeinde über aktuelle Themen der örtlichen Verwaltung zu informieren.

Zwar wäre es mit Blick auf die Rechtslage zu den Corona-Bekämpfungsmaßnahmen und den dort laufenden Lockerungsbemühungen grundsätzlich wieder zulässig, eine solche Versammlung abzuhalten. Durch die auch in unserer Gemeinde noch sehr hohe Inzidenz ist die Verwaltung jedoch überzeugt, dass eine alternative Form der Informationsbereitstellung auch in diesem Frühjahr den sinnvolleren Weg darstellt. Aus diesem Grund wird auf eine klassische Einwohnerversammlung verzichtet, und die Einwohner werden in den nächsten Wochen verstärkt in der Grafschafter Zeitung über Themen informiert, die gerade besonders im Fokus der Gemeindegremien und der Gemeindeverwaltung stehen, so z.B. die laufenden Bauleitplanverfahren und ihre Sachstände oder den Hochwasserschutz.

In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung erneut auf die laufend aktualisierten Inhalte der Homepage www.gemeinde-grafschaft.de hin. Dort können im  Rats- und Bürgerinformationssystem z.B. die öffentlichen Sitzungsunterlagen jeder Gemeinderats- oder Ausschussberatung schon im Vorfeld der Sitzungen eingesehen, und im Anschluss an die Sitzung auch die Beschlussfassungen nachvollzogen werden. Hier sind z.B. die Sitzungen der vergangenen acht Jahre zu finden. Weiter sind dort unter dem Punkt „Rathaus“ diverse Konzepte und Gutachten sowie Möglichkeiten für die Bürger, sich aktiv an der Weiterentwicklung der Gemeinde Grafschaft zu beteiligen, zu finden. Daneben bietet der Bereich „Aktuelles“ z.B. ein umfassendes Archiv der Grafschafter Zeitung, was inzwischen schon sechs Jahre zurückreicht.

Die Verwaltung sieht in diesem Informationsangebot sowohl vom Umfang als auch der Aktualität der Unterlagen her zwar einen Vorteil gegenüber der kommunalrechtlich vorgesehenen jährlichen Durchführung einer Einwohnerversammlung, hofft aber trotzdem, im nächsten Jahr auch dieses Angebot wieder aufnehmen zu können.

 

Umsetzung Hochwasser- und Starkregenschutzkonzeptes (HWSK) der Gemeinde Grafschaft

Abbildung 1Einsatz der Gemeindeverwaltung beim Starkregenereignis am 14. Juli 2021

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der Maßnahmen- Zahlen-Daten-Fakten

Die Gemeindeverwaltung treibt seit der Fertigstellung des Hochwasser- und Starkregenschutzkonzeptes (HWSK) der Gemeinde Grafschaft im April 2019 die Umsetzung voran. Bis zur Ausführung einer Maßnahme sind jedoch viele Prozesse zu durchlaufen.

Allein der notwendige Grunderwerb für die geplanten Maßnahmen beträgt bisher 356.110 €. Durch Niedrigzinslage und stetig höher werdenden Landdruck ist der Grunderwerb an vielen Stellen eine langwierige Angelegenheit oder nicht möglich. Auch genehmigungsrechtliche Prozesse, die Absprache mit anderen Beteiligten sowie notwendige Beteiligungsprozesse kosten Zeit und binden Personalressourcen.

Die Fragezeichen, die seit der Coronapandemie und der Starkregen- und Flutkatastrophe im Raum stehen und bereits in der Vorlage zum Haushalt 2022 (Vorlagennummer im Ratsinformationssystem (RIS): 2021/0281-3 auf der Gemeindehomepage www.gemeinde-grafschaft.de) ausführlich beschrieben wurden, konnten immer noch nicht gelöst werden. Viele Maßnahmen stehen bereits in der Pipeline, können aber aus den verschiedensten Gründen nicht schneller bearbeitet werden. Die wirtschaftliche Preisentwicklung der nächsten Jahre ist auch noch nicht abzusehen. Daher sind Preiskalkulationen und Kostenschätzungen schnell veraltet und bedürfen der Anpassung.

Seit Beschluss des Konzeptes wurden von 119 baulichen Maßnahmen aus dem HWSK bereits bei 70 Maßnahmen im Gesamtvolumen von ca. 22.580.000 € mit den Planungen begonnen und 22 bauliche Maßnahmen im Gesamtvolumen von ca. 2.500.000 € abgeschlossen. Eine Liste der 70 sich aktuell in Bearbeitung befindenden Maßnahmen ist dem Beschluss des Gemeinderates vom 22. Februar 2022 TOP 11 (Vorlagennummer 2022/0027 im RIS) zu entnehmen.

Sachstand über aktuell geplante HWSK-Maßnahmen

Verwaltungsseitig müssen in Zusammenarbeit mit den beauftragten Ingenieurbüros in den nächsten Jahren also allein im Sachgebiet Gewässerbau- und Hochwasserschutz noch Millionenbeträge umgesetzt werden. Für die Abarbeitung dieser Maßnahmen reicht die derzeitige personelle Besetzung nicht aus, sodass auch weitere von Bürgern oder politischen Fraktionen geforderte Maßnahmen unter den aktuellen Bedingungen nicht zeitnah umsetzbar sind.

Bei 70 Maßnahmen wurden, wie oben bereits erwähnt, die Planungen angestoßen bzw. befinden sich in der Planungsphase. Unter diesen sind einige Maßnahmen zurzeit besonders im Fokus der Bürger, weshalb folgender aktueller Sachstand zum besseren Verständnis bekannt gegeben wird:

Auenrenaturierung Niedernierendorf

Eine der ersten angestoßenen Maßnahmen nach dem Starkregenereignis 2016 war die Auenrenaturierung in Niedernierendorf. Hier soll auf einer Länge von ca. 2 km durch Schaffung von Retentionsraum rund 88.000 m³ Wasser naturnah zurückgehalten werden. Dies entspricht in etwa dem Rückhaltevolumen des Hochwasserrückhaltebeckens in Nierendorf vor der Ortslage.

Parallel zur Renaturierung der Aue wird der Ausbau der L80 zwischen Nierendorf und dem deutschen Eck (Kreuzung zwischen Nierendorf, Kirchdaun und Bengen) vom Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) realisiert. Hierfür werden Aushubmassen aus der Aue an den Straßenkörper als Damm aufgeschüttet und stabilisiert. So kann die Fahrbahnbreite auf ein heutzutage übliches Maß verbreitert und ein straßenbegleitender Geh- und Radweg installiert werden.

Aufgrund der Coronapandemie, der Starkregenereignisse sowie der Flutkatastrophe 2021 haben sich Abstimmungen und notwendige Genehmigungsschritte in die Länge gezogen. Zurzeit werden die aufwendigen Leistungsverzeichnisse für die Ausschreibung ergänzt und fertig gestellt.

Die Ausschreibung soll im Sommer 2022 erfolgen. Planmäßig erfolgt der Ausführungsbeginn der Auenrenaturierung im Herbst 2022. Die Straßenbauarbeiten schließen sich ein halbes Jahr später an.

Hochwasserrückhaltebecken (HRB) Birresdorf-Leimersdorf

Durch die Verklausung (treibgutverursachte Aufstauung) vor der Brücke zwischen Leimersdorf und Birresdorf der L79 wurden ca. 80.000m³ Wasser zurückgehalten, die nach Bruch der Brücke über das volle Hochwasserrückhaltebecken Nierendorf in die Ortslage Nierendorf flossen und dort viel Schade verursachten.

Aufgrund der Coronapandemie, der Starkregenereignisse sowie der Flutkatastrophe 2021 haben sich auch hier die notwendigen Abstimmungen mit dem LBM und weiteren Akteuren für notwendige Genehmigungsschritte in die Länge gezogen. Die Genehmigungsplanung soll im Sommer 2022 vorgestellt und eingereicht werden. Auch die Grundstücksverhandlungen sind noch nicht abgeschlossen.

Sollte die Plangenehmigung positiv entschieden werden, soll als Baubeginn Frühjahr 2023 angestrebt werden, um die Synergien mit der Auenrenaturierung in Nierendorf (Verwendung der Erdmassen) zu nutzen. Sollte sich der Baubeginn aufgrund weiterer Komplikationen verzögern, werden die Erdmassen auf dafür vorgesehenen Flächen bis zur Verwendung zwischengelagert.

Regenrückhaltebecken 3(RRB 3) Beller

Im Rahmen der umfangreichen Fluthilfemaßnahmen für die Ahrtalkommunen wie auch den Landkreis Ahrweiler selbst hat die Gemeinde Grafschaft unter anderem mit privater Hilfe auch einen temporären Ausweichstandort für das „Are-Gymnasium“ geschaffen. Zu den Einzelgewerken für den Ausweichstandort zählt als Teilmaßnahme auch die Erweiterung des am Kreisverkehr „Bellerer Höhe“ vorhandenen Regenrückhaltebecken, um im Starkregenfall auch die Wassermassen vom jetzigen Are-Gelände aufzunehmen. Als weitere Teilmaßnahme ist die Ableitung des Regenwassers aus dem dann vergrößerten Regenrückhaltebecken zusätzlich zu dem vorhandenen kleineren Graben-/Kanalabfluss durch die Ortsmitte in östlicher Richtung über einen neu anzulegenden Graben um die Ortslage Beller herum vorgesehen. Damit verbunden ist auch eine neue Kanalquerung der Autobahn A61. Da sich die Abstimmung und Genehmigung der Autobahnquerung zeitlich verzögert, soll in einem ersten Schritt das Regenrückhaltebecken gebaut werden, um die Gefährdungslage für die Ortslage Beller im Starkregenfall zu minimieren. Die Tiefbau-Planungen für die Gesamtmaßnahme "Regenentwässerung" wurden zeitgleich mit dem Beginn der Terrassierungsarbeiten an das Ingenieurbüro Hermann Terporten aus Bad Neuenahr-Ahrweiler vergeben. Zurzeit werden die Ergebnisse der letzten notwendigen Untersuchungen zur Beantragung der Genehmigung (Umweltverträglichkeitsprüfung und Bodenuntersuchungen) zusammengetragen sowie die Ausschreibungsunterlagen erstellt. Die Bauarbeiten sollen nach Möglichkeit in diesem Sommer beginnen.

Die Finanzierung der Maßnahmen zum Ausweichstandort des Are Gymnasium erfolgen nach der internen Abrechnung mit der Kreisverwaltung Ahrweiler über Mittel des Wiederaufbaufonds. Im Nachtragshaushalt 2022 werden die auf den aktuellen Planungsstand bezogenen erhöhten Mittelansätze für die beiden Teilmaßnahmen der Regenentwässerung von insgesamt 900.000 € in gleicher Höhe in der Ausgabe wie Einnahme dargestellt.

Brückenbauwerke

Folgende Brückenbauwerke wurden (teilweise stark) beschädigt:

  • • Eckendorf Lappsgasse
  • • Esch Verlängerung Oberescher Weg
  • • Gelsdorf Verlängerung Burgstraße
  • • Gelsdorf Verlängerung am Burggraben
  • • Holzweiler Verlängerung Anton-Mönch-Straße
  • • Holzweiler Verlängerung Pützstraße
  • • Vettelhoven Swistbachstraße
  • • Vettelhoven am Mühlenbach

Die zwei Brücken in Vettelhoven waren nach erster statischer Einschätzung standsicher und bedurften lediglich neuer Absturzsicherungen. Diese Geländer wurden so gestaltet, dass diese bei Starkregenmeldung umgelegt werden können. Die Baumaßnahmen konnten bereits 2021 fertiggestellt werden.

Die Ingenieurgruppe Steen- Meyers-Schmiddem beratende Ingenieure PARTG MBB aus Bonn erstellt zurzeit die Planung der Erneuerung der ersten vier Brückenbauwerke Burgstraße, Oberescher Weg, Anton-Mönch-Straße und Pützstraße. Die Planungen für die Erneuerung der anderen Brückenbauwerke wurden in einem weiteren Schritt wegen nachträglicher Feststellung der statischen Labilität gesondert vergeben. Auch hier sollen in Kürze die Planungen fertiggestellt und den Gremien zur Kenntnis vorgestellt werden.

Auch hier ist eine Ausschreibung der ersten Brücken im Sommer 2022 vorgesehen.

Sandfänge

Im Zuge der Schadensbehebung sollen an folgenden Stellen Sandfänge eingebaut werden:

  • • Gelsdorf Wirtschaftsweg angrenzend Etzelstraße
  • • Holzweiler Wirtschaftsweg am Friedhof
  • • Lantershofen Wirtschaftsweg Verlängerung Schmittstraße
  • • Ringen Wirtschaftsweg Verlängerung Stadtweg

Die Planungen für zwei Sandfänge (Ringen und Gelsdorf) ist bereits erfolgt. Die Sandfänge sollen nun sukzessiv vergeben und realisiert werden. Die Planungen der anderen zwei Sandfänge werden gerade vorbereitet.

Fortschreibung des HWSK

Seit der Vorstellung des HWSK der Gemeinde Grafschaft im April 2019 wurde der Maßnahmenplan stetig fortgeschrieben. Gerade durch neue Erkenntnisse aus vergangenen Starkregenereignissen, Bürgeranregungen oder neuen Bauvorhaben werden neue Maßnahmen entwickelt oder angedachte Maßnahmen modifiziert.

Auch die Bereitstellung von Informationen für die Bürger über die Thematik „Hochwasser- und Starkregenvorsorge“ wird kontinuierlich verbessert und durch verschiedenste Medien kommuniziert. Einen guten Überblick bietet neben der offiziellen Gemeindehomepage auch die extra eingerichtete Homepage www.hochwasser-grafschaft.de. Hier werden die Informationen bürgerfreundlich und an die regionalen Gegebenheiten angepasst aufbereitet.

Verfahren bei der Schadensbehebung Starkregen- und Flutschäden vom Juni und Juli 2021

Zusätzlich müssen Maßnahmenpläne zur Beseitigung der Flutschäden von 2021 sowie die Maßnahmen des Wiederaufbaus abgearbeitet und umgesetzt werden. Das derzeitige Gesamtvolumen für 2022 bis 2024 beläuft sich auf schätzungsweise 11.100.000 € und bindet weiteres Personal sowie Leistungen der Ingenieurbüros.

Bei den hier anstehenden Maßnahmen wird auch immer auf eine Verbesserung der Abflusssituation geachtet.

Einfluss des HWSK auf die Entwässerung

Die Gemeindeverwaltung prüft bei jeder Maßnahme/jedem Eingriff seit der Erarbeitung des HWSK 2019 die Auswirkungen auf die Entwässerungssituation im Einzugsgebiet. Hierbei wurde auch immer berücksichtigt, Synergien zu nutzen. Hierdurch sind auch die Koppelungen von Straßenausbaumaßnahmen mit Hochwasserschutz oder die Kombinierungen von Außengebietsentwässerungen mit Ortsumfahrten entstanden. Zukünftig soll auch schon bei der Erstellung von Bebauungsplänen von einem externen Ingenieurbüro ein Entwässerungskonzept erstellt werden.

Die Gemeinde Grafschaft legt sich somit bereits seit Jahren die Selbstverpflichtung auf, grundsätzlich immer erst dann neue Maßnahmen/Eingriffe in die Umsetzungsphase gehen zu lassen, wenn sichergestellt ist, dass die Entwässerungssituation gewährleistet ist oder eine Verbesserung mit der Maßnahme oder mit der Kopplung mit einer geeigneten Starkregenvorsorgemaßnahme erzielt werden kann.

Gewässerunterhaltung und Bürgerengagement

Neben den baulichen Maßnahmen gehört auch die Gewässerunterhaltung zu einer wichtigen Säule der Vorsorge. Hierfür sind zwei Mitarbeiter des Bauhofes täglich auf diversen Gewässerabschnitten der ca. 60 km langen Gewässerläufe im Gemeindegebiet unterwegs. Neben der Kontrolle der Ufer- und Böschungsbereiche fallen kleinere und größere Unterhaltungsarbeiten an den gemeindeeigenen Gewässerabschnitten an sowie eine regelmäßige Kontrolle der Einlaufbauwerke und der Hochwasser- und Regenrückhaltebecken.

Die Zuständigkeit der Gewässerunterhaltung ist in Rheinland-Pfalz in § 4 des Landeswassergesetz geregelt. Grundsätzlich ist danach der Eigentümer des Gewässers zuständig. In einigen Gewässerabschnitten ist die Gemeinde Grafschaft im Eigentum. An vielen Abschnitten sind die Gewässer aber so genannte Anliegergewässer. Hier besitzt das Gewässer teilweise sogar eine eigene Parzelle. Die Unterhaltung bis zur Gewässermitte muss jedoch der Anlieger tragen. Gerade in diesen Gewässerabschnitten kommt es vermehrt zu Problemen, da viele Anlieger sich ihrer Unterhaltungspflicht nicht bewusst sind oder die Unterhaltung vernachlässigt wurde.

Hier sind alle Gewässeranlieger aufgerufen, sich über Ihre möglichen Pflichten zu informieren und das Gewässer durchgängig zu halten. Dies kann bei Starkregenereignissen einen großen Beitrag dazu leisten, dass das Wasser die Ortslage passiert, ohne Schäden zu verursachen.

Aber auch alle anderen Bürger müssen sich für das Thema sensibilisieren, da bei Starkregen jedes Haus und jedes Grundstück potentiell gefährdet sein kann. Die private Vorsorge ist deshalb unerlässlich. Informieren kann man sich zu diesem Thema ebenfalls auf der gemeindeeigenen Homepage www.hochwasser-grafschaft.de.

Eine kontinuierliche Kontrolle und Gewässerunterhaltung sind unerlässlich. Hier freut sich die Verwaltung über die steigende Zahl engagierter Bürger, die sich durch ihren ehrenamtlichen Einsatz als Gewässerpaten engagieren und die Gemeindeverwaltung bei der Arbeit unterstützen.