Hinweise zur Einwohnerinformation


In der Vergangenheit wurde zum Jahresbeginn regelmäßig eine sog. Einwohnerversammlung abgehalten. Diese dient nach § 16 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz dazu, die Einwohner der Gemeinde über aktuelle Themen der örtlichen Verwaltung zu informieren.

Zwar wäre es mit Blick auf die Rechtslage zu den Corona-Bekämpfungsmaßnahmen und den dort laufenden Lockerungsbemühungen grundsätzlich wieder zulässig, eine solche Versammlung abzuhalten. Durch die auch in unserer Gemeinde noch sehr hohe Inzidenz ist die Verwaltung jedoch überzeugt, dass eine alternative Form der Informationsbereitstellung auch in diesem Frühjahr den sinnvolleren Weg darstellt. Aus diesem Grund wird auf eine klassische Einwohnerversammlung verzichtet, und die Einwohner werden in den nächsten Wochen verstärkt in der Grafschafter Zeitung über Themen informiert, die gerade besonders im Fokus der Gemeindegremien und der Gemeindeverwaltung stehen, so z.B. die laufenden Bauleitplanverfahren und ihre Sachstände oder den Hochwasserschutz.

In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung erneut auf die laufend aktualisierten Inhalte der Homepage www.gemeinde-grafschaft.de hin. Dort können z.B. die öffentlichen Sitzungsunterlagen jeder Gemeinderats- oder Ausschussberatung schon im Vorfeld der Sitzungen eingesehen, und im Anschluss an die Sitzung auch die Beschlussfassungen nachvollzogen werden. Hier sind z.B. die Sitzungen der vergangenen acht Jahre zu finden. Weiter sind dort unter dem Punkt „Rathaus“ diverse Konzepte und Gutachten sowie Möglichkeiten für die Bürger, sich aktiv an der Weiterentwicklung der Gemeinde Grafschaft zu beteiligen, zu finden. Daneben bietet der Bereich „Aktuelles“ z.B. ein umfassendes Archiv der Grafschafter Zeitung, was inzwischen schon sechs Jahre zurückreicht.

Die Verwaltung sieht in diesem Informationsangebot sowohl vom Umfang als auch der Aktualität der Unterlagen her zwar einen Vorteil gegenüber der kommunalrechtlich vorgesehenen jährlichen Durchführung einer Einwohnerversammlung, hofft aber trotzdem, im nächsten Jahr auch dieses Angebot wieder aufnehmen zu können.

 

Finanzlage der Gemeinde Grafschaft mit Blick auf den Gemeindehaushalt 2022

Der Haushaltsplan 2022 umfasst in rund 1.800 Buchungsstellen alle Einnahmen und Ausgaben der Gemeinde im laufenden Jahr und lässt für die Jahre 2023 bis 2025 quasi in einem Vorblick die voraussichtliche Investitionstätigkeit als auch die voraussichtlichen Überschüsse oder Fehlbeträge erkennen. Der aktuelle Haushaltsplan wurde vom Gemeinderat am 09. Dezember 2021 beschlossen und von der Kreisverwaltung Ahrweiler als Aufsichtsbehörde am 07. Februar 2022 unter dem Vorbehalt von zwei Einzelgenehmigungen für das Angebot „Alternativer Bestattungsformen“ sowie von „Altersgerechten Wohnangeboten im Neubaugebiet Kreuzerfeld 2, Ringen“ genehmigt.

Der aktuelle Haushaltsplan wird stark beeinflusst von den finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie, die neben zusätzlichen Ausgaben gerade im Bereich des Gewerbesteueraufkommens zu größeren Ausfällen führen. Zudem machen sich rund 150 Schadensfälle an unserer kommunalen Infrastruktur nach den Unwettern vom Juni/Juli 2021 sowie die Vorfinanzierung von Ersatzkindergärten etc. für die Flutgemeinden des Ahrtals finanziell stark bemerkbar.

Mit der Genehmigung des Haushaltes hat die Aufsichtsbehörde zum wiederholten Male eine Anhebung der Grundsteuer- sowie des Gewerbesteuersatzes gefordert. Bisher ist der Gemeinderat diesen Forderungen insbesondere mit Blick auf die vom Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz geforderte Neuordnung der Zuschüsse des Landes an die Gemeinde (sogenannter „Kommunaler Finanzausgleich“) nicht nachgekommen. Aktuell ist dieses Regelwerk beim Land in der Überarbeitung und es ist zu erwarten, dass das Land sich in diesem Zusammenhang auch mit den kommunalen Steuersätzen als Berechnungsgrundlage für die Zuweisungen/Zuschüssen beschäftigen wird. Spätestens zum Haushalt des Jahres 2023 wird sich der Gemeinderat daher erneut mit dieser Frage beschäftigen müssen.

In der zusammenfassenden Gesamtbetrachtung ist einerseits das Bilanzvermögen und einerseits der voraussichtliche Jahresabschluss 2022 von Bedeutung. Zum Jahresbeginn 2022 lag die geprüfte Bilanz des Jahres 2020 vor, welche ein Bilanzvermögen der Gemeinde Grafschaft von 121,8 Mio.€ ausweist. Der Eigenkapitalausweis beläuft sich dabei auf 42,7 Mio.€ (= 35 % des Bilanzvermögens). Der geplante voraussichtliche Jahresabschluss 2022 lässt sich gut anhand der Erträge und Aufwendungen im Bereich des Ergebnishaushaltes ablesen. Für das Jahr 2022 sind Erträge mit einem Gesamtvolumen von rd. 34,6 Mio.€ geplant. Die Aufwendungen belaufen sich auf rd. 35,2 Mio.€. Somit entsteht ein Jahresfehlbetrag von 575 T€.

In der Detailbetrachtung lässt sich erkennen, dass die Haupteinnahmequellen der Erträge die Gewerbesteuer (35,5 %), die Gemeindeanteile der Gemeinschafts-steuern (Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Ausgleichsleistungen = 26,9%), sowie die Zuwendungen und Zuschüsse (14,4 %) sind. Im Vergleich hierzu, fallen die Grundsteuern A + B (4,8%) sowie die Hunde-/ Vergnügungssteuer (0,3%) eher gering aus.

Die Entwicklung der Gewerbesteuererträge ergibt sich aus der nachfolgenden Darstellung. Auf die hohen Ausschläge der Jahre 2018 und 2019 haben maßgeblich die für Unternehmungen vom Bund geschaffenen Corona-Hilfsmaßnahmen im Steuerrecht dazu geführt, dass die Ertragslage bei der Gemeinde Grafschaft deutlich eingebrochen ist. Zudem wurden aufgrund der Berechnungsgrundlage des Landes keine Kompensationsmittel zur Entlastung der Gemeinde Grafschaft zugeteilt. Für das lfd. Haushaltjahr sowie der folgenden drei Jahre geht die Verwaltung von einer positiven Ertragsentwicklung aus. Ob und inwieweit das Kriegsgeschehen in der Ukraine auch für die Gemeinde Grafschaft Steuerauswirkungen haben wird, ist noch nicht absehbar.

Auf Seiten der Aufwendungen sind die Personalaufwendungen (11,3 Mio.€ /34,54%) sowie die Kreisumlage (10,6 Mio.€/ 32,55%) von besonderer Relevanz zu nennen. Die Personalaufwendungen teilen sich wie folgt auf die folgenden Bereiche auf:

  1. Bauhof                                        13 %
  2. Betreuende Grundschulen        3 %
  3. Kindertagesstätten                   48 %
  4. Verwaltung                                36 %


Die Investitionen der Gemeinde werden m Bereich des Finanzhaushaltes dargestellt. Dort stehen den rd. 7,5 Mio.€ geplanten Einzahlungen, Auszahlungen in Höhe von rd. 8,4 Mio.€ gegenüber, wodurch sich ein Saldo bzw. Kreditbedarf in 2022 von 850 T€ ergibt.

Einen Großteil der geplanten Auszahlungen für Investitionen sind im Jahr 2022 für den Bereich des Gewässerbau / Hochwasserschutz (4,07 Mio.€ - 48%) vorgesehen, anschließend folgen die Bereiche des Straßenbaues (970 T€ – 12%) und der Infrastruktur (760 T€ - 9%).

Die größten Ausgaben sind mit dem geplanten Hochwasserrückhaltebecken in Birresdorf sowie der Renaturierung der Gewässeraue in Nierendorf mit je 1,3 Mio. € für den Bereich Gewässerbau / Hochwasserschutz eingeplant. Des Weiteren sind u.a. größere Investitionen in der Gemarkung Ringen für die altersgerechten Wohnangebote „Kreuzerfeld II“ (700 T€) sowie den geplanten Neubau der Kindertagesstätte Ringen II (502 T€) vorgesehen. Nachfolgend die Übersicht der Top-10-Investitionen in 2022:

Investitionsplanungen für 2022: "TOP 10"

Lfd. Nr.

Ort

Maßnahme

Ausgaben

1

Birresdorf

Hochwasserrückhaltebecken

1.300.000 €

2

Nierendorf

Renaturierung Gewässeraue

1.300.000 €

3

Ringen

Altersgerechte Wohnangebote "Kreuzerfeld II"

700.000 €

4

Ringen

Kindertagesstätte Neubau "Nr. 6"

502.000 €

5

Gelsdorf

Bachkanal Bonnerstraße / Meckenheimer Weg

460.000 €

6

Leimersdorf

Sportplatz Sanierung

400.000 €

7

Ringen

Erschließung "Kreuzerfeld II"

400.000 €

8

Allgemein

Starkregenereignis  Sanierungen/Erneuerungen

250.000 €

9

Allgemein

Fahrzeugbeschaffung Feuerwehr

230.000 €

10

Allgemein

EDV-Ausstattung für Verwaltung und Schulen

170.000 €

Gesamtausgaben "TOP 10"

68%

5.712.000 €

Sonstige

32%

2.686.500 €

Insgesamt

100%

8.398.500 €

In den vergangenen beiden Jahren konnten durch die Belastungen aus der Corona-Pandemie als auch die Flutfolgen zahlreiche Investitionsmaßnahmen der Jahre 2020 und 2021 schlicht und einfach aus finanziellen wie auch personellen Gründen nicht angegangen oder fertig gestellt werden. Hier befindet sich aktuell noch ein Investitionsvolumen von rund 10,8 Mio. € in der Umsetzung. Hiervon entfällt beispielswiese ein Betrag von 480 T€ auf den Einbau von kombinierten Lüftungs-/Klimaanlagen in unseren sechs Kindertagesstätten.

Fehlbeträge sind nach der Ausschöpfung anderer Möglichkeiten über Kreditaufnahmen auszugleichen. Hierzu gilt es vorab in die Bereiche Investitionskredite und Liquiditätskredite zu unterscheiden. Investitionskredite dürfen nur für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen aufgenommen werden. Zum anderen gibt es die Liquiditätskredite (auch Kassenkredite genannt). Diese sollen lediglich die Finanzierung der laufenden Verwaltungstätigkeiten (= Aufwand im Ergebnishaushalt) innerhalb eines Haushaltsjahres sichern. Zum Jahresbeginn 2022 bestanden Liquiditätskredite in Höhe von 12 Mio.€, für Investitionstätigkeiten Investitionskredite in Höhe von 30,1 Mio.€

Für das Haushaltsjahr 2022 ist eine Investitionskreditaufnahme in Höhe von 853.540 € geplant. Dem stehen geplante Tilgungsverpflichtungen für Investitionskredite in Höhe von 1.297.796 € gegenüber. Der voraussichtliche Stand der Verbindlichkeiten für Investitionen zum Jahresende 2022 beläuft sich auf rd. 29,7 Mio.€. Somit wird sich die Verschuldung trotz der anstehenden Investitionen reduzieren. In der Gemeinde Grafschaft liegt die aktuelle Pro-Kopf-Verschuldung bei 2.681 €, der Landesdurchschnitt von Rheinland-Pfalz im Jahr 2020 bei 3.206 €.

In der Haushaltssatzung 2022 ist der Höchstbetrag der Liquiditätskredite mit maximal 15 Mio.€ festgesetzt. Aktuell hat die Gemeinde Grafschaft Liquiditätskredite in Höhe von 12 Mio.€ in Anspruch genommen. Diese waren insbesondere deshalb notwendig, um die Vorfinanzierung von Container-Ersatzbauten für unsere Nachbarkommunen darzustellen. Der aktuelle Haushaltsplan sieht auch bis zum Jahr 2025 die Notwendigkeit von weiteren Liquiditätskrediten vor. Alle Hilfsmaßnahmen sowie auch die eigenen Schäden an der kommunalen Infrastruktur sind beim Wiederaufbaufonds angemeldet.

Ausblick: Das Aufstellungsverfahren für einen frühen Nachtragshaushalt 2022 ist angestoßen. Der Entwurf soll dem Gemeinderat in der Sitzung am 19.05.2022 vorgestellt werden. Auch die Einwohner haben dann erneut im Zeitraum vom 20.05.2022 bis zum 02.06.2022 die Möglichkeit ihre Vorschläge/Anregungen zum Nachtragshaushalt zu stellen. Hierzu wird noch ein gesonderter Aufruf in der Grafschafter Zeitung erfolgen. Die Beschlussfassung des 1. Nachtragshaushaltes 2022 ist für die Gemeinderatssitzung am 23.06.2022 geplant. Mittelfristig ging die Verwaltung bis zum Krieg in der Ukraine davon aus, dass sich mit der Auszahlung der Mittel aus dem Wiederaufbaufonds als auch der sich abzeichnenden Erholung der deutschen Wirtschaft die finanzielle Situation der Gemeinde Grafschaft wieder deutlich verbessern wird. Die derzeit insbesondere durch die Kostenentwicklung im Energie- und Baubereich kräftig ansteigende Inflation lässt leider vermuten, dass wir auch nach nunmehr zwei Jahren Corona-Pandemie weiterhin nicht längerfristig werden planen können.