Wiederaufbauhilfe durch das Land – Unterstützung durch die Gemeinde Grafschaft


Betroffene der Naturkatastrophe am 14. und 15. Juli 2021 können Hilfen für den Wiederaufbau beantragen. Das Land Rheinland-Pfalz sowie der Bund und die Länder stellen umfangreiche Mittel bereit, um zu helfen. Privathaushalte können ab dem 27. September 2021 über das Online-Förderportal des Landes https://wiederaufbau.rlp.de  Hilfsmittel aus dem bekannten 30-Milliarden-Aufbaufonds beantragen.

Die Förderung erfolgt als sogenannte Billigkeitsleistung in Höhe von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten bei Schäden an Wohngebäuden. Für die Antragsstellung sind verschiedene Nachweise notwendig, zum Beispiel die Kostenschätzung eines Sachverständigen (Gutachten). Nähere Informationen hierzu hält die Internetseite des Landes bereit. Für Schäden am eigenen Hausrat wird in der Regel eine Pauschale gewährt, die sich an den im Haushalt zum Schadensereignis gemeldeten Personen bemisst. Einem Ein-Personen-Haushalt stehen 13.000 Euro zu, Mehrpersonenhalte erhalten eine gestaffelt höhere Pauschale (13.000 Euro für die erste Person, für Ehegatten oder Lebenspartner 8.500 Euro, für jede weitere dort gemeldete Person 3.500 Euro). Über das gleichen Online-Portal des Landes können auch Wiederaufbauhilfen für Unternehmen sowie Betriebe der Land- und Fortwirtschaft beantragt werden.

Im Rahmen der Abwicklung der Fördermittel benötigen die Betroffenen u.a. auch eine Bestätigung der Gemeinde, dass das Grundstück von der Katastrophe betroffen ist. Sofern eine entsprechende Bescheinigung für den Bereich der Gemeinde Grafschaft benötigt wird, kann diese per Email unter aufbauhilfe@gemeinde-grafschaft.de oder telefonisch unter der Rufnummer 02641/8007-63 im Rathaus beantragt werden.