Gemeinde Grafschaft bezuschusst Glasfaserhausanschlüsse


GRAFSCHAFT. Einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 150 Euro zu den Kosten eines vertraglich vereinbarten, verlegten und abgerechneten Glasfaserhausanschluss im Bereich der Gemeinde Grafschaft erhalten Eigentümer*innen eines privat genutzten Wohnhauses oder eines Mietshauses bzw. die Eigentümergemeinschaft eines Mehrfamilienhauses. Laut Beschluss des Grafschafter Gemeinderates vom 01.10.2020 wird der Zuschuss auf Antrag ausgezahlt, sofern die einmaligen Kosten des Glasfaserhausanschlusses den Zuschussbetrag übersteigen und Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Der Zuschussantrag ist ausschließlich über ein entsprechendes Formular bei der Gemeindeverwaltung zu stellen. Der Vordruck steht hier zum Download bereit oder kann telefonisch bei der Gemeindeverwaltung unter 0 26 41 / 80 07-0 angefordert werden. Coronabedingt bittet die Verwaltung darum, derzeit von einer Abholung im Rathaus abzusehen. Die Übermittlung des Antrags kann per E-Mail an info@gemeinde-grafschaft.de oder auf dem Postweg erfolgen. Dem Antrag sind die Rechnung eines Breitbandanbieters und ein Nachweis über die gezahlten Einmalkosten für den Glasfaserhausanschluss beizufügen. Bei mehreren Objekten ist für jedes Objekt ein separater Antrag zu stellen.

Keinen Zuschuss zu den Kosten des Glasfaserhausanschlusses erhalten Eigentümer*innen eines Gewerbeobjektes, eines privat und gleichzeitig gewerblich genutzten Hauses sowie noch unbebauter Grundstücke.
Nähere Informationen sind im Grafschafter Rathaus erhältlich.