Zum Haushaltsplanentwurf 2021


Einwohner erhalten die Möglichkeit der Mitwirkung gemäß § 97 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz

  1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2021 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
  2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschläge

Den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2021 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wird am 03.12.2020 dem Hauptausschuss zugeleitet.

  1.  Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2021 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen (bitte hier klicken, ca. 11 MB) während der allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Grafschaft in der Ahrtalstraße 5, 53501 Grafschaft-Ringen, Zimmer A15, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Gemeinderat zur Einsichtnahme aus. Eine vorherige Terminabstimmung mit der Sachgebietsgruppe Finanzen ist im Rahmen der Corona-Schutzmaßnahmen hierfür erforderlich (Tel: 02641-8007.44 oder .46).
  2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Grafschaft haben die Möglichkeit, im Zeitraum vom 06. November bis einschließlich 19. November 2020 bei der Gemeindeverwaltung Grafschaft, Ahrtalstraße 5, 53501 Grafschaft-Ringen, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2021 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Gemeindeverwaltung Grafschaft, Ahrtalstraße 5, 53501 Grafschaft-Ringen oder elektronisch an andreas.schneider@gemeinde-grafschaft.de einzureichen. Der Gemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Grafschaft-Ringen, 30.10.2020

Achim Juchem
Bürgermeister