Freihaltung des 10-Meter-Bereiches an Gewässern


Zu Beginn der Starkregensaison bittet die Gemeindeverwaltung wieder alle Gewässeranlieger an allen Bächen (Gewässern 3. Ordnung) der Gemeinde Grafschaft um Achtsamkeit.

In den überflutungsgefährdeten Flächen entlang des Baches dürfen im 10-Meter-Bereich weder bauliche Anlagen stehen noch bewegliche Objekte abgestellt oder gelagert werden.

Hierbei wird besonders auf folgende Gefahrenquellen entlang des Baches und den Wegeseitengräben hingewiesen, die die Durchlässe verstopfen und das Wasser an Gefahrenpunkten aufstauen können:

  • Baumaterialien
  • Brennholz und andere Holzlagerungen, Grünschnittablagerungen, Komposter oder Strohballen
  • provisorische Hütten und Ähnliches
  • Sitzgarnituren (z.B. Gartenstühle oder Bierzeltgarnituren
  • sonstige aufschwemmbare Gegenstände (Blumentöpfe etc.)
  • nicht genehmigte Befestigungen am Bach z.B. Mauern oder Leitplankenbefestigungen, Dammbauten, Brücken etc.

Der Schutz vor Überflutung bzw. Überflutungsschäden ist nicht nur eine gemeindliche, sondern auch eine gemeinschaftliche Aufgabe. Die Verwaltung ist zuversichtlich, dass gemeinsam alle Gefahrenstellen beseitigt bzw. vermieden werden.

Bei Rückfragen zum Thema Starkregenvorsorge und Gefahrenstellen in überflutungsgefährdeten Flächen kann sich an die zuständigen Sachbearbeiter der Gemeindeverwaltung Grafschaft, Herrn Friedhelm Moog (02641/8007-20) oder Frau Karen Meyer (02641/8007-26) gewendet werden. Informationen befinden sich auch auf der Starkregenhomepage www.hochwasser-grafschaft.de.