Dorfgemeinschaftshäuser in der Gemeinde Grafschaft; hier: Einstellung des Betriebes in allen gemeindlichen Gebäuden


Das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) hat sich in kurzer Zeit weltweit verbreitet. Auch in Deutschland gibt es mittlerweile eine Vielzahl von Fällen, sodass die veränderte Situation am Wochenende einer Anpassung der Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser in der Gemeinde Grafschaft bedarf.

Hatte die Kreisverwaltung Ahrweiler zunächst die im Anhang beigefügte „Allgemeinverfügung zum Umgang mit Veranstaltungen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 im Landkreis Ahrweiler“,  bei der  alle Veranstaltungen mit mehr als 75 Teilnehmern untersagt wurden, kleinere Veranstaltungen nur unter strengen Auflagen möglich waren, so hat die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer am 16.03.2020 die als Anlage beigefügten Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich vereinbart. Diese betreffen auch alle Veranstaltungen in den Dorfgemeinschaftshäusern im Bereich der Gemeinde Grafschaft.  

Aus diesem Grunde sind die Dorfgemeinschaftshäuser für jegliche wöchentlichen Nutzungen (regelmäßige/unregelmäßige) sowie Wochenend-Veranstaltungen geschlossen. Dies gilt, wie bei den Schließungen der Kindertagesstätten und Schulen, bis einschließlich 19.04.2020 gelten.

 Sollte eine andere Lage eintreten, so wird die Verwaltung hierüber kurzfristig informieren.