Die Regionalwerke Grafschaft GmbH informiert zur Umsatzsteuersenkung ab dem 01.07.2020


Für den Zeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2020 hat die Bundesregierung eine Senkung der Umsatzsteuer beschlossen. Für die Kunden des Wasserwerks Grafschaft hat dies zur Folge, dass sich die zu zahlende Umsatzsteuer von 7 % auf 5 % reduziert.

Um die Übergangsregelung und den Verwaltungsaufwand so einfach wie möglich und praktikabel zu gestalten, haben wir uns dazu entschlossen, auf eine Korrektur der Abschläge für die zweite Jahreshälfte zu verzichten. Den vollumfänglichen Steuervorteil geben wir hierdurch für das gesamte Jahr 2020 an unsere Kunden mit der Jahresendabrechnung weiter.

Vorteil für Bestandskunden: Abschläge im 2. Halbjahr bleiben auf 7% Umsatzsteuer

Wenn der Abschlag mit 7 % bis 31.12.2020 unverändert bleibt, hat der Kunde den Steuervorteil für den gesamten Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2020. Durch diese Vorgehensweise können wir den Steuervorteil aus der Senkung der Mehrwertsteuer um 2 % für das gesamte Jahr an unsere Kunden weitergeben.

Vorteil für den Kunden:

Sollten Sie dennoch die Anpassung Ihrer Abschläge wünschen, müssen wir eine Zwischenabrechnung für das 1. Halbjahr 2020 erstellen. Hierzu teilen Sie uns den Zählerstand Ihres Wasserzählers zum 30.06.2020 mit und erhalten hierzu eine Zwischenrechnung jedoch dann mit 7 % Mehrwertsteuer. Den Vorteil der Steuersenkungen können wir für diese Fälle nur für das zweite Halbjahr 2020 an Sie weitergeben.

Nachteil für den Kunden:


Wir hoffen, dass Sie unsere Auffassung teilen und der Empfehlung zur Beibehaltung der Abschläge inklusive der Umsatzsteuer folgen.

 

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und stehen Ihnen für eventuelle Rückfragen gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Regionalwerke Grafschaft GmbH