1. Nachtragshaushaltssatzung 2019


Die Kreisverwaltung Ahrweiler hat die Genehmigung zum 1. Nachtragshaushalt 2019 erteilt. Die Veröffentlichung hierzu findet in der 48. Kalenderwoche 2019 im amtlichen Bekanntmachungsorgan statt und hat folgenden Inhalt: