Die Kreisverwaltung Ahrweiler hat die Genehmigung zum 1. Nachtragshaushalt 2019 erteilt. Die Veröffentlichung hierzu findet in der 48. Kalenderwoche 2019 im amtlichen Bekanntmachungsorgan statt und hat folgenden Inhalt:
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Die Kreisverwaltung Ahrweiler hat die Genehmigung zum 1. Nachtragshaushalt 2019 erteilt. Die Veröffentlichung hierzu findet in der 48. Kalenderwoche 2019 im amtlichen Bekanntmachungsorgan statt und hat folgenden Inhalt: