1. Nachtragshaushalt 2019


Für das Haushaltsjahr 2019 stellt die Gemeinde Grafschaft den 1. Nachtragshaushalt auf. Nach § 97 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz hat der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen nach Zuleitung an den Gemeinderat bis zur Beschlussfassung den Einwohner zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stehen, um Vorschläge hierzu einreichen zu können. Am 29.08.2019 wurden dem Gemeinderat die Unterlagen zum 1. Nachtragshaushaltsentwurf 2019 vorgestellt. Die Entwurfsunterlagen werden hiermit auch auf der Homepage der Gemeinde Grafschaft (www.gemeinde-grafschaft.de) eingestellt und können ab sofort eingesehen werden.

Vorschläge zum Entwurf können die Einwohner bei der Gemeindeverwaltung bis einschließlich Mittwoch, den 18.09.2019, einreichen.  Diese werden bei den Haushaltssitzungen den Gremien zur Beratung und Entscheidung vorgelegt.

Die Entwürfe zur 1. Nachtragshaushaltssatzung, zum 1. Nachtragshaushaltsplan sowie dessen Anlagen liegen zur Einsichtnahme bis einschließlich Mittwoch, den 18.09.2019, während den Dienstzeiten in der Gemeindeverwaltung, Ahrtalstraße 5, 53501 Grafschaft-Ringen, Zimmer 212, öffentlich aus. Weitere Auskünfte erteilt Herr Schneider, Sachgebietsgruppenleiter Finanzen. Eine Terminabstimmung vor Einsichtnahme wird empfohlen und kann über die Rufnummer 02641/8007-44 vereinbart werden.

Gemeindeverwaltung Grafschaft
Grafschaft-Ringen, 29.08.2019

Achim Juchem, Bürgermeister