Gemeindliche Hilfestellung bei der LaubentsorgungIm Bereich des gemeindlichen Bauhofes in
Ringen, Stadtweg 10,
Die Abgabe des Grünschnittes kann innerhalb der üblichen
Bürozeiten, 1. Die Nutzung ist nur Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde gestattet. 2. Gewerbebetriebe sind von der Nutzung des Platzes grundsätzlich ausgeschlossen. 3.
Abgelagert werden darf nur Laub, Rasen-, Ast-
und Strauchabschnitt aber keine 4.
Das Material ist ungebündelt (kein Draht, keine Kunststoffkordel) und ohne 5.
Das Astwerk darf eine Länge von 1,50 m und einen Durchmesser
von 15 cm nicht 6. Wurzelstöcke sind nicht zulässig. 7. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. 8.
Die Ablagerung anderer Materialien als Laub,
Rasen-, Ast- und Strauchschnitt ist Ansprechpartner ist das Bauhofpersonal
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